Steuerrecht




Absetzung für Abnutzung (AfA), Steuererklärung, Arbeitszimmer, Einkommensteuer, Einspruch, Eigenverbrauch, Fahrtkosten, Gewerbesteuer, Säumniszuschlag, Sonderausgaben, Steuerbescheid, Umsatzsteuer, Steuerstrafrecht, Steuerverfahrensrecht.

Sollten Sie Arbeitnehmer oder Freiberufler sein und noch auf der Suche nach einem schnellen, effizienten und unkomplizierten Weg der Erstellung Ihrer jährlichen Steuererklärung sein, dann sind Sie bei mir genau richtig. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen nach vorheriger Abstimmung über meinen Kontakt per E- Mail, Fax oder Post zu und ich werde Ihre Unterlagen umgehend bearbeiten.

Sie erhalten auf Ihre unverbindliche Anfrage ein kostenloses Honorarangebot und können sodann frei wählen, ob Sie dieses Angebot annehmen wollen. Erst durch Ihre Bestätigung in Form der Überweisung des Honorars kommt der Vertrag zustande! Die Steuererklärung wird dann umgehend von mir erstellt.

Wenn Sie ein kostenloses Angebot erhalten möchten, umschreiben Sie mir bitte kurz Ihren zu vergebenden Auftrag und Sie erhalten dann unverbindlich ein entsprechendes Angebot von mir. Folgende Angaben zu dem Auftrag wären z.B. sinnvoll: Branche, geschätzter Umsatz, Unternehmensform, Einzel- oder Zusammenveranlagung. Welche Steuererklärungen müssen erstellt werden? Körperschaftsteuererklärung, Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung etc. . Bei einer Einkommensteuererklärung wären auch die Einkunftsarten wichtig: Unselbständige Arbeit, selbständige Arbeit, gewerbliche Einkünfte, Vermietungseinkünfte, Kapitaleinkünfte etc.

Nutzen Sie einfach das hierfür zur Verfügung stehende Formular.